Inhaltsverzeichnis:
1. Anwendungsbereich
2. Auftragsproduktionen
3. Urheber- und Nutzungsrecht
4. Vergütung
5. Haftung
6. Gutscheine
7. Digitale Fotografie
8. Bildbearbeitung
9. Schlussbestimmung
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendungsbereich
Diese AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten auch ohne erneuten Hinweis für weitere gleichartige Verträge.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Fotograf stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.
2. Auftragsproduktionen
Bei Auftragsproduktionen erstellt der Fotograf für den Auftraggeber Aufnahmen. Verträge über Auftragsproduktionen kommen durch Angebot des Fotografen und Annahme durch den Auftraggeber zustande. Von den erstellten Aufnahmen wählt der Fotograf die vereinbarte Anzahl nach eigenem Ermessen aus, führt eine allgemeine Bildoptimierung durch und überlässt sie dem Auftraggeber per Datenübertragung oder auf einem Datenträger. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Weitere Zusatzleistungen des Fotografen wie Bildbearbeitung, Speicherung, Bildergalerie oder Druck werden individuell vereinbart. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Aufnahmen gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Der Fotograf räumt dem Auftraggeber mit Zahlung der vereinbarten Vergütung die ausschließlichen und unbeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Aufnahmen einschließlich des Bearbeitungsrechts ein, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Der Fotograf hat das Recht zur Eigennutzung und zur Namensnennung, sofern diese nicht ausgeschlossen wurden.
3. Urheber- und Nutzungsrecht
Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Die von der Fotografin hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Kunden bestimmt. Überträgt die Fotografin Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin. Der Besteller eines Bildes im Sinne vom Paragraphen 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. Paragraph 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen. Bei der Verwertung der Lichtbilder muss die Fotografin als Urheberin des Lichtbildes genannt werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz. Die Rohdateien verbleiben bei der Fotografin. Eine Herausgabe der Rohdateien ist ausgeschlossen. Verkauft werden ausschließlich fertige Bilder.
4. Vergütung
Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Studiomieten ect.) sind vom Kunden zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist die Fotografin die Endpreise aus. Kommt es bei Auftragsproduktionen zu einer Überschreitung des gebuchten Zeitraums, so erhöht sich die Vergütung des Fotografen im angemessenen Umfang. Ist der Fotograf für einen bestimmten Termin oder Zeitraum gebucht worden und wird dieser vom Auftraggeber abgesagt, so behält der Fotograf den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Die Vergütung vermindert sich jedoch um die ersparten Aufwendungen des Fotografen und um den Betrag, den der Fotograf mit einem anderen Auftrag an dem abgesagten Termin verdient hat oder hätte verdienen können. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung ist dem Auftraggeber bzw. eine Nutzung der Aufnahmen nicht gestattet. Reklamationen bezüglich der Bildauffassung, sowie der kuenstlerisch-technischen Gestaltung von Bildern sind ausgeschlossen. Wünscht der Kunde während oder nach einer Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
5. Haftung
Der Auftraggeber versichert, dass bei der Aufnahme von Personen diese ihre Einwilligung erteilt haben. Die Fotografin ist nicht verpflichtet, digitale Dateien aufzubewahren. Die Dateien werden bis zu einem Jahr verwahrt, dann vernichtet. Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantie Leistungen der Hersteller des Fotomaterials.
6. Gutscheine
Gutscheine sind vom Umtausch ausgeschlossen und werden nicht ausbezahlt. Gutscheine werden ausschließlich als Wertgutschein verkauft und können auf ein Fotoshooting angerechnet werden. Der Gutscheinwert wird dabei auf den Rechnungsbetrag angerechnet. Übersteigt der Gutscheinwert den Rechnungsbetrag, so bleiben eventuelle Restguthaben erhalten und können auf ein nächstes Shooting verwendet werden. Eine Barauszahlung des Restwertes des Gutscheins ist ausgeschlossen. Gutscheine müssen spätestens zum Ende des dritten Jahres nach Kauf eingelöst werden, danach verlieren sie ihre Gültigkeit. Eine Haftung für Diebstahl oder anderweitigen Verlust wird nicht übernommen.
7. Digitale Fotografie
Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung. Digitale Bilddateien sind grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen.
8. Bildbearbeitung
Es ist nicht erlaubt, fertige Bilder der Fotografin zu beschneiden und/oder zu bearbeiten! Hierzu gehören auch Filter, die das Bild verändern. Der Kunde ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bildern elektronisch verknüpft wird. Der Kunde ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und die Fotografin als Urheberin der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist. Der Kunde versichert, dass er dazu berechtigt ist, die Fotografin mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stelle den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
9. Schlussbestimmungen
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen. Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.
Mit der Buchung fotografischer Dienstleistungen erklärt der Kunde, die AGB vollständig gelesen und verstanden zu haben und ist mit allen Punkten einverstanden. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.